Liebe Feriengäste,
wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Anmietung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelungen, um Ärger und Missverständnisse zu vermeiden haben wir hier ein paar “Spielregeln“ für das Verhältnis zwischen Ihnen, den Mietern bzw. Gast, und uns, den Vermietern aufgeschrieben. Grundlage sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. In einigen Punkten haben wir Genaueres festgelegt. Reden ist besser als streiten. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, sprechen Sie uns an, fast immer lässt sich eine Lösung finden.
1. Buchung
Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Der Gast erhält einen Mietvertragsangebot vom Vermieter per E-Mail. Sobald der unterzeichnete Mietvertrag des Gastes beim Vermieter der Ferienwohnung eingeht ist die Buchung bindend. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zu dessen Erfüllung.
Bei der telefonischen oder kurzfristigen Buchung – zwischen Buchungstag und Anreisetag liegen weniger als 3 Tage – kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische bzw. schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubs- bzw. touristische Zwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchung angegebenen Personenzahl belegt werden. Darüber hinaus mitreisende Personen (Kinder oder weitere erwachsene Personen) sind dem Vermieter mitzuteilen und werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
Eine Untervermietung fremder Übernachtungsgäste ist nicht erlaubt.
2. Rücktritt, Nichtanreise oder vorzeitige Abreise
Es gilt § 537 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Der Mieter ist in jedem Falle verpflichtet, bei einer Absage (Rücktritt), Nichtanreise oder vorzeitigen Abreise - gleich aus welchem Grund - den vereinbarten Preis zu bezahlen.
Im Falle eines Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Rücktritt 40 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
Rücktritt 13 bis 5 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
Rücktritt 4 bis 1 Tag vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
3. Mietpreis, Zahlungsweise und Rechnung
Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis enthalten. Für die Endreinigung wird ein gesondertes Entgelt erhoben.
Zahlungspflicht besteht in Höhe einer Anzahlung von 30% des Gesamtmietpreises (Inland) und 100 % (Ausland). Der Restbetrag ist eine Woche vor dem Ankunftstag zu leisten. Die Schlüsselübergabe erfolgt erst, wenn der vereinbarte Mietpreis im Voraus überwiesen wurde.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis bei Ankunft bar zu zahlen.
Bezahlung per EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Rechnung aus. Damit die Rechnung richtig ausstellet werden kann, bitten wir Sie, bereits bei der Buchung den Namen (bzw. Firma) und die Adresse des Rechnungs- oder Rechnungsempfängers anzugeben.
Der Gast zahlt an den Vermieter eine Sicherheit (Kaution) für die Überlassung einer möblierten Ferienwohnung. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nachordnungsgemäßer Übergabe des Schlüssels zurückgezahlt.
4. Ankunft und Abreise
Die Anreisezeit ist abhängig von der gebuchten Ferienwohnung, i.d.R. 15:00/16:00 - 20:00 Uhr. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, hat dieser rechtzeitig den Vermieter zu informieren. Sollte der Gast bis 22:00 weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens des Vermieters das Recht, i.S. der Schadensminimierung die Ferienwohnung für eine weitere Vermietung freizugeben.
Am Tag der Abreise ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr geräumt und ordnungsgemäß zu übergeben. Sollte der Mieter ohne die Rückgabe der Schlüssel abreisen, wird neben den entstandenen Kosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00 erhoben.
5. Sorgfaltspflichten und Haftung des Mieters
Der Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden hat der Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar wird der Mieter ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht. Besteht keine Haftpflichtversicherung von Seiten des Mieters, kommt der Mieter persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution vom Vermieter verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Garten, Freizeithaus, Parkplatz, usw.) erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter
6. Zutritt des Vermieters
Während des gebuchten Zeitraumes ist die Ferienwohnung für den Vermieter tabu. Der Vermieter weist aber ausdrücklich darauf hin, dass der Vermieter die Wohnungen zum Zwecke wichtiger Arbeiten (z.B. an der zentralen Heizungs- und Wasseranlage), nach Absprache mit dem Mieter, auch während der Abwesenheit des Mieters betreten kann. Bei Gefahr in Verzug (z.B. Hochwasser im Heizungskeller) hat der Vermieter das Recht auch ohne Absprache mit dem Mieter die Ferienwohnung zu betreten. Das gilt auch für durch den Vermieter beauftragte Personen.
7. Allgemeine Verhaltensregeln
Der Vermieter bewirtschaftet kein Hotel und keine Pension, sondern vermietet eine Ferienwohnung. Deshalb bitten wir zu beachten: Der Vermieter hat keine ständig besetzte Rezeption und keinen Nachtportier, kein Büropersonal und keine festen Arbeitszeiten. Unser Zuhause ist auch unser Arbeitsplatz. Von 8:00 (an Wochenenden 9:00) bis 20:00 Uhr können Sie uns gerne anrufen oder persönlich erreichen, auch mittags. Wir sind jedoch nicht immer zu Hause. Nehmen Sie also bitte gegebenenfalls rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
In der Ferienwohnung ist das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt.
Das Rauchen in den Ferienwohnungen ist nicht gestattet. Verlassen Sie zum Rauchen die Ferienwohnung. Für Schäden oder Verunreinigungen an Polstern, Gardinen, Wänden usw., welche auf das Rauchen in der Ferienwohnung zurückzuführen sind, ist der Mieter ersatzpflichtig. Dem Mieter stehen auf dem Balkon bzw. auf der Terrasse Aschen-becher zu Verfügung.
Wenn Sie auch im Urlaub Post erhalten möchten, beachten Sie, dass kein ausgewiesener Briefkasten für die Ferienwohnungen bereitgestellt wird, die Post wird dem Vermieter zugestellt. Wenn Sie Ihre Post oder Zeitung nachgeschickt haben wollen, denken Sie bitte daran, dass es immer ein paar Tage dauert kann, bis diese bei uns ankommt.
8. Internetnutzung
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Feriengast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen.
9. PKW-Stellplatznutzung
Ein kostenfreier Parkplatz steht dem Mieter auf dem Grundstück der Ferienwohnung zur Verfügung, weitere öffentliche Stellflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Soweit ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein in Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird.
Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.
10. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Die Buchung kann von beiden Seiten storniert werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder anderen Ereignissen (z.B. durch Virus-Pandemie, usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden dann von ihren vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
12. Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Leer (Ostfriesland).
13. Prospekthaftung und Internethaftung
ist in jeglicher Form ausgeschlossen.